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Indikationen

für eine psychotherapeutische Behandlung

Eine psychotherapeutische Behandlung kann bei folgenden Problemen helfen:

  • Adoleszenzprobleme (Pubertäts- und Reifekrisen)

  • Aufmerksamkeitsstörungen ("ADHS", "POS", "ADD", "HKS" Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung)

  • Angsterkrankungen

  • Belastungen bei familiären Konflikten

  • Anpassungsstörungen

  • Depressionen

  • Elterlicher Trennung/ Scheidungskrieg

  • Emotionaler Verwahrlosung/ Emotionaler Störung

  • Essstörungen

  • Hyperkinetische Störung (siehe ADS)

  • Interaktionsstörungen (Beziehungsstörungen)

  • Lern- und Leistungsstörungen

  • Lese-Rechtschreibstörungen (Diagnostik von Teileistungsstörungen & Legasthenie)

  • Psychosomatische Störungen

  • Schlafstörungen/ Albträumen

  • Selbsttötungsversuche

  • Selbstverletzendes Verhalten

  • Sexueller Missbrauch

  • als Sterbebegleitung zu schweren Erkrankungen

  • Störungen des Sozialkontakts und -verhaltens, Mobbingerfahrungen

  • nach dem Tod von Angehörigen oder Freund*innen

  • nach Trauma oder traumatischen Belastungen

  • Träumerchen-Syndrom

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Wahrnehmungsstörungen

  • Zwangserkrankungen

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Unser

Leistungsspektrum

Es werden folgende Therapien als Kassenleistung (gesetzlich und privat) oder als "Individuelle Gesundheits-Leistung" (="IGeL") angeboten:

  • Einzel- und/oder Gruppentherapie

  • Einzel- und/oder Gruppensupervision

  • Einzel- und/oder Gruppenselbsterfahrung

  • Sterbe- und Trauerbegleitung

  • Videositzungen

  • Eltern-Coaching

  • Traumatherapie

  • Lerntraining

  • Entspannungsverfahren

  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitstraining

  • EMDR (nach Eschenröder)

  • Hypnotherapie (nach Revenstorf)

  • Lauftherapie

  • Official member of the TRICARE  Oversea Program - International SOS

Kostenübernahme

Die meisten Leistungen erfolgen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge und werden durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung gezahlt. Wenn Leistungen privat zu zahlen sind, werden Sie im Vorfeld natürlich darüber informiert. Zu kostenpflichtigen Leistungen gehört z.B. die Erstellung von Gutachten für die Beantragung von Leistungen des Jugendamt bei Legasthenie- und Dyskalkulietherapie oder die ausführliche testdiagnostische Untersuchung ohne Vorliegen eines Störungsbildes.

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Terminüberblick nach Erstkontaktaufnahme

 

Nach telefonischer Terminvereinbarung sieht der Ablauf der einzelnen Sitzungen in der Regel wie unten erläutert aus, kann jedoch individuell angepasst und verändert werden.

Da eine ganzheitliche und optimale Versorgung geboten werden soll, sind mehrere Termine in Form von Psychotherapeutischen Sprechstunden, Probatorischen Sitzungen und testdiagnostischen Terminen zur Abklärung und Erfassung der Problematik notwendig.

  • Beim Erstgespräch kommt der Patient (je nach Alter) alleine bzw. mit zumindest einem Elternteil.

  • Zwei weitere Termine sind für den Patienten alleine reserviert.

    • Hier werden Problembereiche weiter eingegrenzt und analysiert, evtl. unter Durchführung diverser Testverfahren.

  • Eine Sitzung ist für die Familienanamnese reserviert.

    • Je nach Motivation und Problematik sind hier die Eltern(teile) eingeladen, als Bezugspersonen ohne Kind ihre Sicht der Schwierigkeiten darzustellen und genauere Informationen zur Entwicklungsgeschichte sowie zur aktuellen Lebenssituation zu liefern.

  • Bei einem abschließenden Ergebnisgespräch werden alle Testergebnisse vorgestellt und erläutert.

    • Gemeinsam wird die Notwendigkeit einer Therapieaufnahme geklärt, sowie mögliche weitere Wege, therapeutische Maßnahmen und Hilfsangebote erarbeitet.

Weiteres Procedere nach Abschluss der probatorischen Phase

Ist die Aufnahme einer Psychotherapie indiziert, muss als Teil des Antragsverfahrens die Bestätigung eines Arztes mit Hilfe eines Konsiliarberichts eingeholt werden. Durch den Konsiliarbericht wird ausgeschlossen, dass keine körperlichen Gründe gegen die Aufnahme einer Psychotherapie vorliegen. Zur Abgabe eines Konsiliarberichts sind alle Vertragsärzte berechtigt. Nach Rückerhalt des Konsiliarberichts wird bei gesetzlich Versicherten der Psychotherapieantrag an die Krankenkasse gestellt, in welchem die Notwendigkeit einer Behandlung begründet wird. 

 

Bei privat Versicherten ist es notwendig, dass man sich bereits vor der Erstterminaufnahme darüber informiert, mit welchen Versicherungsleistungen zu rechnen ist, da jede Privatkasse individuelle Krankenversicherungsverträge anbietet.

Bei Versicherten, die Beihilfe von Bund, Ländern und Kommunen bekommen, ist eine Kostenübernahme ebenfalls problemlos im Rahmen der jeweiligen Antragsverfahren möglich.

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